Öffentliche Sicherheit

«Les deux bases du bien public sont la sûreté et les lumières.»

(Art. 4 der Verfassung der Helvetischen Republik vom 12. April 1798)

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Neues Waffenrecht - nur unwesentliche Änderungen

Über die Änderung des Waffengesetzes als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes wird am 19. Mai abgestimmt. Teile der Schützenkreise, die das Referendum egriffen haben, behaupten, die Schützentradition in der Schweiz sei dadurch in Gefahr. Seltdamerweise hat sich auch die Schweizerische Offiziersgesetllschaft dieser belegbar falschen Meinung angeschlossen. Sie ist  tatsachenwidrig, wie die beiden nachfolgenden Zusammenstellungen belegen.

Umgekehrt führte eine Ablehnung der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes mit grösster Wahrscheinlichkeit zur Beendigung des Schengen- und des Dublin-Assoziierungsabkommens. Das brächte der Schweiz v.a. sicherheitspolitisch einen von den Gegener der Gesetzesänderung unerkannten enormen Schaden: Die Beendigung des Schengen-Assoziierungsabkommens, mit dem das Dublin-Abkommen untrennbar verknüpft ist, führte dazu, dass in der Schweiz die Polizei und das Grenzwachtkorps keinen Zugang mehr zum Schengen-Informationssystem (SIS) hätten. Mit andern Worten, sie wüssten nicht, wer von den andern Ländern zur Fahndung oder Beobachtung ausgeschrieben ist. Die Schweiz würde zu einer Fahndungsinsel und zu einem Rückzugsraum für von andern Ländern gesuchte Tatverdächtige. Andererseits wüssten die Grenzorgane der andern Schengen-Staaten an den Schengen-Aussengrenzen nicht, wer aus der Schweiz weggewiesen oder über wen eine Einreisesperre verfügt worden ist.

Eine Zusammenstellung über die Gesetzes- und Verodnungsänderung sowie über die Bedeutung des Schengen- und Dublinsystem für die Schweiz folgt hier anschliessend.

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