Öffentliche Sicherheit

«Les deux bases du bien public sont la sûreté et les lumières.»

(Art. 4 der Verfassung der Helvetischen Republik vom 12. April 1798)

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Über den Umgang mit Gefährdern

Die terroristischen Anschläge v.a. in Nizza und Berlin, deren Täter schon lange vor ihrer Tatausführung auf dem Radar verschiedener Sicherheitdienste als dem IS nahe oder zugehörig und sehr gefährlich erschienen waren, hat in der Bevölkerung und in der Politik Besorgnis ausgelöst. Was kann in solchen Situationen unter Beachtung der Grundrechte getan werden, um die Bevölkerung wirksam zu schützen. Ein Beitrag in der NZZ vom 12. Januar 2017 zeigt einen möglichen Weg.

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