Air2030, Bundesverfassung und Demokratie
Anlässlich der Präsentation des Projetkes Air2030 (23. März 2018), d.h. der Beschaffung von Kampfflugzeugen und bodengestützter Fliegerabwehr, behauptete der Projektleiter auf eine entsprechende Frage, das Ganze werde nicht juristisch beurteilt, da es keine Verfassungsgerichtsbarkeit gebe. Das ist so nicht nur falsch, sondern zeugt auch von einer unerträglichen verfassungsrechtlichen Ignoranz.
Der Verzicht auf die Luftabwehr, was die unausweichliche Folge der Ablehnung dieses Planungskredites auf die überblickbare Zeit wäre, bedeutete auch den Verzicht auch die Verteidigung der Bevölkerung und des Landes, aber auch auf die Gewährleistung der Sicherheit des Landes. Die Armee könnte nicht einmal mehr ihre eigenen Truppen gegen Angriffe "von oben" schützen. Auch die Luftpolizei wäre nicht mehr möglich. Der Gastbeitrag in der NZZ vom 12. April 2018, Seite 10, und online zeigt die faktischen und rechtlichen Zusammenhänge.