Lehrveranstaltungen

Infos und Files zum Download

Search
 

BA Staatswissenschaften (ETH Zürich)

Entsprechend den Bedürfnissen einer modernen Armee werden angehende Berufsoffiziere in staats-, sozial- und militärwissenschaftlichen Fächern ausgebildet. Der Studiengang führt zu einem international anerkannten «Bachelor of Arts ETH in Staatswissenschaften».

Angehenden Berufsoffizieren der Schweizer Armee vermittelt der Bachelor Studiengang Staatswissenschaften ein solides Grundlagenwissen in Staats-, Sozial- und Militärwissenschaften, welches auf die Bedürfnisse ihrer beruflichen Tätigkeit abgestimmt ist.

Einführung in das Öffentliche Recht

Die Vorlesung Einführung in das Öffentliche Recht wird jeweils im Frühlingssemester an der ETH in Zürich (Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften) angeboten.

Die Unterlagen dazu (Vorlesungsfolien, Reader, Rechtsquellen sowie Materialien) befinden sich für die Studierenden auf "Moodle".

Staatsrechtliche Grundlagen der Sicherheitspolitik

Die Vorlesung Staatsrechtliche Grundlagen der Sicherheitspolitik wird jeweils im Herbstsemester an der ETH in Zürich (Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften) angeboten (Mittwochs, 10 - 12).

Die Unterlagen dazu (Vorlesungsfolien, Reader, Rechtsquellen sowie Materialien) befinden sich für die Studierenden auf "Moodle".

Zu weiteren Unterlagen siehe unten, "Sicherheits- und Polizeirecht".

MILAK: DAS Militärwissenschaften

Das Weiterbildungsprogramm ‚Diploma of Advanced Studies Militärwissenschaften‘ (DAS MILWISS) an der ETH Zürich ist Teil einer eineinhalb-jährigen Ausbildung zum eidgenössisch diplomierten Berufsoffizier der Schweizer Armee. Es richtet sich ausschliesslich an Berufsoffiziersanwärter, die der ETH von der Militärakademie (MILAK) an der ETH zur Zulassung beantragt werden. Sämtliche TeilnehmerInnen qualifizierten sich vorher für den Diplomlehrgang (DLG) der MILAK, in dessen Rahmen das ETH Weiterbildung erfolgt.

Im DAS MILWISS geht es darum, den angehenden Berufsoffizieren massgeschneidertes Wissen zu vermitteln. Daher bestehen die Kurse aus Lerneinheiten militärwissenschaftlichen Inhalts, die durch die MILAK-Dozenturen verantwortet werden. Daneben werden die TeilnehmerInnen von ETH-Dozenten in Sicherheitspolitik unterrichtet und es werden didaktische Grundlagen für die Ausbildungsplanung, -durchführung und –evaluation vermittelt.

In Kombination mit einer militärfachlichen Ausbildung, die parallel und nach Abschluss des ETH-Teils durch die MILAK erfolgt, erhalten die TeilnehmerInnen eine praxisnahe und einsatzorientierte Ausbildung. Diese wird durch den Erhalt des eidgenössischen Diploms als Berufsoffizier abgeschlossen.

Sicherheits- und Polizeirecht (Uni Basel)

Die Vorlesung Sicherheits- und Polizeirecht wird jeweils im Frühlingssemester an der Juristischen Fakultät der Universität Basel angeboten.

Das Sicherheits- und Polizeirecht hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sowohl der Bund als auch die Kantone sind gesetzgeberisch aktiv (Überwachung, Weiterentwicklung der Armee, Gewaltschutz, Terrorismusbekämpfung, etc.). Teilweise hat das Bundesgericht korrigierend eingegriffen (Hooligan-Konkordat, präventive Überwachung).

In der Vorlesung geht es darum, das Öffentliche Recht in einem juristisch spannenden und praktisch bedeutsamen Querschnittsgebiet zu vertiefen.

In einem ersten Teil werden das Sicherheits- und das Polizeirecht in die Rechtsordnung eingeordnet und wesentliche Begriffe geklärt. Bei der Befassung mit der geltenden Sicherheitsverfassung spielen grundrechtliche und föderalistische Aspekte eine besondere Rolle. Im zweiten Teil der Vorlesung geht es um den Schutz der Polizeigüter allgemein, um spezifische rechtliche Instrumente dafür, die polizeirechtliche Gesetzgebung von Bund und Kantonen sowie polizeirechtliche Massnahmen. In einem dritten Teil findet eine Vertiefung in den Bereichen Armee, Nachrichtendienst, Bevölkerungsschutz, Jedermannsrechte und internationale Kooperation statt.

Die Rolle der Kantone wird mit einem Gastreferat des Präsidenten der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -Direktorenkonferenz, Regierungsrat Dr. Urs. Hofmann, vertieft.

Die weiteren Angaben zur Vorlesung sowie die Folien und der zugehörige Reader werden auf der Vorlesungsseite der Juristischen Fakultät aufgeschaltet. Nachfolgend finden sich als Ergänzung weitere Hilfsmittel und Materialien zum Sicherheits- und Polizeirecht.

Sicherheitspolitische Berichte

Innere Sicherheit

Klärung der Kompetenzen
application/pdf Bericht Malama (585,0 kB)

Armee

Prevention of Serious Crimes and the Rule of Law - A Challenge in New Dimensions

Das Risiko schwerer Verbrechen, begangen or zumindest ausgelöst mittels der Interkonnektivität des Internet oder anderer Übermittlungsgeräte, nimmt zu. Dabei hat die Geschwindigkeit ihre höchste Stufe erreicht: Informationen oder non-verbale Signale werden praktisch zeitgleich übermittelt, rund um den Globus. Die im Strafprozessrecht unter Beachtung der Grundrechte entwickelten Untersuchungsmethoden sind - sofern nicht das Stadium des Versuchs oder doch strafbarer Vorbereitungshandlungen erreicht ist - nicht anwendbar, da die Rechtsgrundlage für die Verhinderung mit invasiven Mitteln in den meisten Ländern fehlt. Zudem bedürfen invasive Methoden gemäss EMRK und der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wie auch die transnationale Übermittlung solcher Informationen der Genehmigung einer unabhängigen, vorzugsweise richterlichen Behörde. Wie können diese Kautelen ins Polizeirecht übertragen werden, um damit die Verhütung solcher Verbrechen nicht de iure zu verunmöglichen? Dafür sind neue Ansätze auf nationaler und internationaler Ebene nötig. Dr. Markus Mohler hat in einer Gastvorlesung an der Universität Belgrad in einem Masterkurs dreier Fakultäten (law, policitcal science, security studies) die Schwierigkeiten und mögliche Lösungsansätze dargelegt.

The risk of serious crimes committed or at least triggered through the interconnectivity via internet or other electronic tools and means is increasing. The velocity has reached its ultimate stage: Information or non-verbal signals are transmitted practically simultaneously around the globe. Special investigative means developed in the criminal procedure law are not applicable - as far as an attempt or punishable preparatory activities have not yet started - since in most countries legal provisions allowing invasive methods for the prevention of crimes are lacking. Furthermore invasive methods require according to the ECHR and the established practice of the European Court of Human Rights the approval by an independent, preferably judicial authority as the transnational forwarding of such information do. How can such precautionary principles and provisions be transfered into policing laws in order not to render the prevention or rather preemption of such crimes impossible from the legal standpoint? New approaches on the national as well as on the international level are necessary. Dr. Markus Mohler, in a guest lecture at the University of Belgrade (master course of three faculties; law, political science, and security studies), has elaborated on the difficulties and suggested some possible approaches