International/Schengen

Internationale Entwicklung und Aufbau von Polizeistrukturen.

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Weiterentwicklung Schengen Besitzstand

Die Assoziierung zu Schengen und Dublin, beschlossen in der Volkabstimmung vom 5. Juni 2005, in Kraft seit 12. Dezember 2008, ist für die Schweiz in mehrfacher Hinischt von grosser Bedeutung.

Der sog. Schengen-Besitzstand, das ist die aktuelle Rechtslage, bezieht sich auf

- den freien Personenverkehr, verwirklicht durch den Abbau der Binnengrenzkontrolle

- den verstärkten Aussengrenzschutz als Kompensation für den Sicherheitsverlust durch die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen

- das Schengen-InformationsSysstem (SIS) zur schengenweiten Aiusschreibung von im strafrechtlichen Zusammenhang gesuchten (ausgeschrieben) Personen

- die erleichterte Amts- und Rechtshilfe, v.a. in Strafsachen

- den einfachen Informationsaustausch, auch präventiv, zur bekämpfung des Terrorismus und anderer schwerer internationaler Kriminalität

- die Bekämpfung der illegalen Migration.

Die sog. Dublin-Erlasse legen die Kriterien fest, welcher Mitgliedstaat für die Asylbefragen zuständig ist und bestimmten die Art und Weise der Asylbefragungen unter Beachtung der Grund- und Menschenrecht, des Asylrechts und des humanitären Völkerrechts.

Zur wirksameren Bekämpfung der genannten Kriminalitätsformen und der illegalen Migration wurden verschiedene Datensysteme entwickelt und miteinander verknüpft, um MIssbräuche durch Fälschungen von Einreisetiteln (Visen, Pässe) zrasch erkennen zu können.

Die Schweiz übernimmt die sog. Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes jedes Mal als völkerrechtlichen Vertrag. Es handelt sich demzufolge um keine automatische Rechtsübernahme. Die Übernahme neuer Schengen- oder Dublin-Bestimmungen muss von den zuständigen schweizerischen Behörden beschlossen werden, je nach Bedeutung. Handelt es sich um Weiterentwicklungen, die nach schweizerischem Rechtsverständnis zur Stufe der Gesetze gehören, istdas Eidg. Parlament zuständig, womit auch die Referendumsmöglichkeit gegeben ist (wie 2019 gegen die Übernahme der Waffenrichtlinie und 2022 gegen die Übernahme der sog. Frontex-Verordnung).

Die Weiterentwicklungen sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt.

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Rahmenabkommen, Einseitigkeit aus dem Entwurf beseitigen

Der Entwuf des Rahmenabkommens zwischen der EU und der Schweiz stützt sich gemäss Art. 4 Abs. 1 auf die Prinzipien des Völkerrechts. Das Schiedsgerichtverfahren als Streitbeilegungsmechanismus sieht indessen vor, dass bei Uneinigkeit des schiedsgerichtes ausschliesslich der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen werden kann, dessen Beurteilung für das Schiedsgericht verbindlich wäre. Damit käme ihm ein Auslegungsmonopol zu, was die Parität als völkerrechtlicher Grundsatz verletzte. Zum Einen sollte als Gegengewicht gleichzeitig auch das Schweizerische Bundesgericht anzurufen, zum andern die Beurteilung des EuGH nich allein verbindlich sein. Das Schiedsgericht sollte aufgrund der beiden Beurteilungen sein schiedsgerichtliches Urteil fällen. In einem Gastbeitragvon Markus Mohler in dern NZZ vom 1. März 2019 wurde das näher ausgeführt.

Grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit der Schweiz

Die Schweiz arbeitet polizeirechtlich, gestützt auf verschieden und sehr unterschiedlche staatsvertragliche Regelungen - abgesehen von der formellen Rechtshilfe in Strafsachen -, mit vielen Staaten zusammen.

Die Darstellung will einen systematischen Überblick über die verschiedenen Rechtsrahmen, die für die internationale Zusammenarbeit massgebend sind, vermitteln ud gleichzeitig einen knappen Einblick in die Umsetzung in die Praxis ermöglichen.

Es handelt sich um eine Zusammenfassung in power point einer Gastvorlesung an der Universität St. Gallen vom 27. Februar 2017.

Die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU, eine Übersicht

Durch die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU intensiviert. Ein Überblick ergibt sich aus der Gastvorlesung vom 3.November 2015 im Rahmen der Querschnittsveranstaltung "Ein Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Recht" im HS 2015 der Juristischen Fakultät der Uni Basel.

Dass die EU durch die Migrationsprobelmatik in eine existentielle Krise geraten ist, da einerseits die ursprünglichen beiden Grundpfeiler des Schengen-Abkommens von 1985 und des Durchführungsübereinkommens von 1990, der Abbau der Binnegrenzkontrollen und - als Kompensation - der verstärkte Schutz der Aussengrenzen ins Wanken geraten sind und andererseit das Dublin-System schon seit Längerem fast gänzlich dysfunktional geworden ist, lässt sich weder übersehen noch bestreiten.

Und nun lässt sich - ohne auch nur einen Anflug böswilliger Gedanken - die Frage stellen, ob denn der Raum der Sicherheit noch der Wirklichkeit entspricht.

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The EU's Triple Problem Revealed by the Refugee/Mass Influx Crisis

Die Krise im Zusammenhang mit der Bewältigung des Massenzustroms von Gewalt-Flüchtlingen und anderen Migrantinnen und Migranten durch die EU und ihre MItgliedsländer machte deutlich, dass diese nur das Symptom einer dreifachen, deutlich iefer liegenden Problematik darstellt. In einer Gastvorlesung an der Universität von Belgrad versucht der Autor, die drei Problemkomplexe analytisch darzustellen.

Die EU hat mit dem Kernbereich von «Schengen» und mit «Dublin» den Stresstest bisher nicht bestanden

Die EU strauchelt am Spagat zwischen den Kompetenzen der Union und der einzelstaatlichen Souveränität (nicht nur) im Bereich von Einwanderung und Asyl. Die in EU-Erlassen vielfach beschworene und teilweise konkret geforderte Solidarität existiert nicht; konkrete Schengen/Dublin-Verpflichtungen blieben jahrelang unbeachtet, wurden fast zynisch abgelehnt. Das gleichgelagerte Grundrechtsniveau in den EU-Mitgliedstaaten ist zur Fiktion verkommen. Die Diskrepanz zwischen Recht und Wirklichkeit ist gross. Eine vertiefte Diagnose der Ursachen der evidenten Krise tut not.

Der Aufsatz ist in "Sicherheit & Recht" 1/2016 erschienen.



Gedanken zu den Grenzen des Schengener Grenzkodex

Die Entwicklung der Migrationsbewegungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass der Schengener Grenzkodex ebenso wie das Dublin-System der Bewältigung von Massenmigrationsbewegungen Richtung EU bzw. Europa nicht zu genügen vermögen. Zwischen dem gesetzten Recht und seiner Umsetzung auf der einen und der Realität auf der andern Seite hat sich eine Kluft aufgetan. Die EU als Ganzes ist in diesem Bereich mit einer existentiellen Bedrohung konfrontiert.

Der Beitrag ist im Sammelband Breitenmoser/Gless/Lagodny, Schengen und Dublin in der Praxis - aktuelle Fragen, Dike, Zürich/St. Gallen 2015, erschienen.

EGMR Tarakhel Entscheidbesprechung

Der Entscheid des EGMR vom 4. November 2014 (Tarakhel/Schweiz, No. 29217/12(GC)) hat verschiedene Reaktionen ausgelöst. Eine eingehende Analyse von Markus Mohler findet sich in der AJP 5/2015 (download hier).

FRONTEX... und die Schweiz

FRONTEX ist die Europäische Agentur für operative Zusammenarbeit an den Schengen-Aussengrenzen. Die Agentur wurde 2004 mit Sitz in Warschau gegründet. Die Schweiz beteiligt sich daran im Rahmen der "Schengen Assoziierung".

Die Masterarbeit von Frau Rhea Weitzel, M.Law, stellt die (nicht ganz einfach zu erfassenden) Rechtsgrundlagen von FRONTEX sowie deren Aufgaben dar. Sodann setzt sie sich mit den "Rechtsregeln" für die Aufgabenerfüllung durch FRONTEX sowie der Verantwortlichkeit bei Rechtsverletzungen durch FRONTEX auseinander.In den Anhängen zur Arbeit finden sich ausgewählte Gerichtsentscheide, ausgewählte Erlasse sowie der CODE OF CONDUCT von FRONTEX.

Die Arbeit kommt zum (hoch-aktuellen) Schluss, "(...) dass dass die Möglichkeiten von FRONTEX limitiert sind und die Verantwortlichkeit weitgehend bei den Mitgliedstaaten bleibt. Die Aufgabe der EU wäre es hier, gegen Mitgliedstaaten, die sich nicht an internationales und europäisches Flüchtlingsrecht halten, vorzugehen und via FRONTEX Sensibilisierungsarbeiten in Angriff zu nehmen, um so das Bewusstsein der Grenzbehörden in den Mitgliedstaaten zu Themen des Menschenrechtsschutzes zu stärken."

Zudem weist sie auch gewisse Spannungsfelder hin: "Auch wenn die Rolle und Existenz von FRONTEX als äusserst wichtig für die Kooperation der Grenzbehörden der Mitgliedstaaten und die Sicherheit der EU anerkannt wird, so ist doch eine Zurückhaltung der Mitgliedstaaten auszumachen, die  Zusammenarbeit auf ein nächstes Level zu heben. Insbesondere im Bereich der Verantwortlichkeit verursacht dies Probleme."

Das Werk wurde von der Juristischen Fakultät der Universität Basel als ausgewählte Masterarbeit ins Netz gestellt.

Polizeiliche Zusammenarbeit Schweiz-EU

In den letzten Jahren hat sich die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU stark intensiviert (Schengen, Dublin, Europol). Die Rechtsgrundlagen sind vielschichtig und kompliziert, die Dynamik der EU-Rechtsweiterentwicklung (Schengen/Dublin) mit der Übernahmeregelung (einschliesslich Beendigungsverfahren bei Negativentscheid) ist anforderungsreich, zumal im schweizerischen föderalistischen System.

Das Ermitteln des in einer Situation zutreffenden Rechtstextes des Schengen-Besitzstandes ist schwierig, da keine konsolidierten Fassungen vorliegen - und die Schweiz sich überdies mit den Verweisen auf das EU-Amtsblatt begnügt. Die oft ungeheuer komplizierte Sprache im Unions-Recht fördert die inhaltliche Zugänglichkeit des massgebenden Rechts auch nicht.

Der beigefügte Aufsatz will die rechtlich verankerte Annäherung der Schweiz an die EU im Polizeibereich selber annäherungsweise darstellen.