Behördenbeurteilungen des Bundesanwalts in der FIFA-Affäre - Gründe für die aufsichtsrechtlichen Probleme
GPK und Bundesgericht im Clinch nach Amtsgeheimnisverletzung
Die Schweizer Strafjustiz in der Krise
Polizeiberuf und Polizeirecht im Rechtsstaat

Soeben erschienen:
Der Polizeiberuf fasziniert. Anders sind die unzähligen Kriminalromane und -filme nicht zu erklären. Doch was hinter der realen Polizeiarbeit steht, ist weitgehend unbekannt. Fast alles polizeiliche Verhalten, ob Handeln oder Nichthandeln, muss eine rechtliche Grundlage haben. Diese nennt man zusammengefasst auch Polizeirecht.
Doch was ist Polizeirecht? Es besteht aus einer Vielzahl von völkerrechtlichen Abkommen, den Verfassungen von Bund und Kantonen, mehreren Bundesgesetzen sowie den kantonalen Polizeigesetzen. Zusammengefasst bilden sie die Rechtsgrundlage dessen, was die Polizei muss, darf und nicht darf. Das alles in der täglichen Praxis richtig umzusetzen, stellt sehr hohe Anforderungen. Denn immer geht es auch um den Schutz von Grundrechten und die Beachtung der Rechtsstaatlichkeit. Und diese stehen im Zentrum der Darstellung.
Dieses Buch verschafft einen Überblick und zeigt Zusammenhänge auch für nicht juristisch ausgebildete Interessierte und Studierende auf.
Das Buch mit rund 240 Seiten (einschliesslich Verzeichnisse) kostet CHF 53.
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Stämpfli VerlagNach dem Vorwahlskandal gesetzeswidrige Wiederwahl
Was geht hier vor? - Justizdrama statt Sommermärchen
Was ist Technikrecht?
(von Reto Müller)
Die Querschnittsmaterie Technikrecht etabliert sich immer stärker als eigenständige Disziplin.
Der Beitrag setzt sich mit öffentlich- und privatrechtlichen Elementen staatlicher Technikregulierung auseinander. Der rechtliche Rahmen dient der Ermöglichung und Verbreitung von Technik als Motor des Fortschritts, setzt basierend auf Grundsatz- oder Wertentscheidungen aber auch Leitplanken.
Forschungsfreiheit und Innovationsförderung bilden zentrale Schnittstellen zwischen Recht und Technik. Das Recht kann und soll der Eigengesetzlichkeit und Dynamik von Technik Rechnung tragen.
Eine allgemeine Schranke bildet die Pflicht zur Gefahrenabwehr.
Änderung Bundesgerichtsgesetz: Erschwerung des Zugangs zum Bundesgericht
Öffentliche Sicherheit in föderalistischen Systemen
(von Markus Mohler)
Die Schweiz ist Mitglied im Forum of Federations, eine gouvernementale internationale Organisation mit Sitz in Canada. Im Mai kam ein Buch mit dem Titel Public Security in Federal Policies heraus, in dem neun Länderberichte (Brasilien, Canada, Deutschland, Indien, Mexico, Süd Afrika, Spanien, die Schweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika) über das jeweilige föderale System der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zusammengefasst sind. Ein Überblick zeigt, dass die Kriminalitätsbelastung in den einzelnen Ländern nicht nur durch die unterschiedlichen föderalen Architekturen gepägt ist, sondern auch ganz andere Faktoren eine wesentliche Rolle spielen. Dasselbe gilt auch für die Verfügbarkeit sowie die Einsatzarten und -methoden der Sicheerheitskräfte.
Den Länderbericht Schweiz verfassten Markus Mohler und Rainer J. Schweizer. Je ein Expl. des Buches ist in den Universittsbibliotheken von Basel und St. Gallen, der Juristischen Fakultät der Uni Basel, sowie den Bibliotheken des Bundesgerichts und des Parlaments vorhanden.
Zur Gerichtsverwertbarkeit von Dashcamaufnahmen im Strassenverkehr
Innere Sicherheit: Staatliche Schutzpflichten
(von Reto Müller)
Die Rechtsfragen nach einer «Privatisierung» von Sicherheit und die dafür zu berücksichtigenden Schranken werden meist allgemein und abstrakt diskutiert. Für die jüdischen Gemeinschaften in Basel, Bern und Zürich stellen sie sich konkret. Insbesondere stellt sich die Frage, ob der Staat verpflichtet ist, für privat erbrachte Sicherheitsdienstleistungen aufzukommen.
Die drei unabhängig voneinander verfassten Gutachten kommen unter Einbezug des übergeordneten Rechtsrahmens für alle drei Kantone zu ähnlichen Schlüssen: Gegenüber geschützten Minderheiten können besondere, im internationalen Recht begründete oder auf Grundrechten beruhende staatliche Schutzpflichten bestehen. Infolgedessen kann das Gemeinwesen im Einzelfall zur Übernahme der Kosten für Sicherheitsmassnahmen verpflichtet werden, die durch den Beizug privater Sicherheitsdienstleister entstehen.
Vollziehungsgesetzgebung zur StPO, Vorrang Bundesrecht und Gewaltentrennung
Bundesverfassung als oberstes Recht - nur wenn's passt
Körperkameras bei der Polizei, Anforderungen an die Rechtsgrundlagen
Föderalismus im Sicherheits- und Polizeirecht - Reform dringend!
(von Markus Mohler)
Im Sicherheits- und Polizeirecht ist der Föderalismus mannigfach unter Druck: Der Bund dehnt seine Kompetenzen entgegen der Verfassung zu Lasten der kantonalen Polizeihoheit immer mehr aus; nur wenige Kantone sind wirklich in der Lage, ihre Aufgaben just in der Bekämpfung unterschiedlicher Schwerstkriminalität wirkungsvoll zu erfüllen, und in Lagen mit geteilter Zuständigkeit – bspw. gleichzeitige Terrorattacken gegen verschiedenartige Ziele – besteht über die Führung keine Klarheit, was vermeidbare schlimme Folgen haben kann. Der Ressourcenmangel ist evident. Politische Äusserungen widersprechen oft der Wirklichkeit. Eine Grundsatzdiskussion über eine Reform des Föderalismus in diesem staatlichen Kernaufgabenbereich ist sachlich und zeitlich dringend.
St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung (3. Aufl.)
Der «St. Galler Kommentar» stellt die umfassendste Kommentierung der geltenden schweizerischen Bundesverfassung dar. Er hat in Wissenschaft und Praxis grosse Verbreitung und Anerkennung gefunden und sich als Standardwerk etabliert.
Seit der zweiten Auflage im Jahre 2008 hat sich das Schweizer Verfassungsrecht in erstaunlich hoher Dynamik entwickelt. So sind in den letzten Jahren verschiedene Teilrevisionen der Bundesverfassung beschlossen worden.
Auch manifestieren sich die Auswirkungen früherer Reformprojekte erst allmählich in voller Konsequenz. Darüber hinaus haben zentrale Bestimmungen der Bundesverfassung unter dem Eindruck der Finanz- und Wirtschaftskrise eine neue Auslegung erfahren; zu denken ist etwa an das Notrecht. Immer deutlicher wird ein Spannungsfeld
zum internationalen Recht sichtbar.
Die dritte, vollständig überarbeitete Auflage trägt diesen Entwicklungen und Ergänzungen Rechnung. Im Rahmen einer kohärenten Gesamtdarstellung werden sämtliche Bestimmungen der geltenden Bundesverfassung vertieft besprochen und Querbezüge verdeutlicht. Dabei werden auch legislatorische Aspekte sowie internationalrechtliche Verflechtungen verstärkt einbezogen.
Darin finden sich Beiträge von Markus H.F. Mohler zu
- den Vorbemerkungen zur Sicherheitsverfassung (mit Rainer J. Schweizer; Neukommentierung)
- Art. 57 BV "Innere Sicherheit" (mit Rainer J. Schweizer; Neukommentierung)
- Art. 107 BV "Waffen und Kriegsmaterial" (Neukommentierung)
und von Reto Müller zu
- Art. 52 BV "Verfassungsmässige Ordnung" (mit Rainer J. Schweizer; Abs. 2 als Neukommentierung)
- Art. 58 BV "Armee" (mit Hansjörg Meyer; Neukommentierung)
- Art. 195 BV "Inkrafttreten" (Neukommentierung)
- den Vorbemerkungen zu Art. 196-197 BV (Neukommentierung)
- Art. 196 BV "Übergangsbestimmungen" (Neukommentierung)
- den Schlussbestimmungen zur BV (basierend auf dem Text von Dienter Biedermann; 2. Aufl.)
Das Werk ist im Oktober 2014 erschienen.
Grundzüge des Polizeirechts in der Schweiz
Vor nahezu zwanzig Jahren erschien die letzte Gesamtdarstellung des Polizeirechts in der Schweiz. In der Zwischenzeit hat sich das Polizeirecht grundlegend gewandelt. Nicht nur wurden seither in allen Kantonen Polizeigesetze erlassen oder novelliert, zugleich hat eine Vervielfachung der Rechtsquellen das Polizeirecht zu einem
komplexen Querschnittsrecht werden lassen.
Das neue Handbuch bietet einen Überblick über diese Gemengelagen und gibt Antwort auf alle wichtigen verfassungsrechtlichen und praktischen Fragen der polizeilichen Arbeit. Das Schwergewicht des Werkes liegt, nach einemÜberblick über die behandelten Themenblöcke, auf der Prägung des Polizeirechts durch die drei Funktionen der Grundrechte und auf den rechtsstaatlichen Anforderungen an Rechtssetzung und Rechtsanwendung in diesem
Rechtsgebiet. Weitere Kapitel sind den im Polizeiwesen prominenten Realakten, der Amts- und Rechtshilfe mit ihren mitunter grundrechtlich zweifelhaften Konstellationen und dem Datenschutz gewidmet.
Eingehend und kritisch werden auch die Übertragung polizeilicher Aufgaben an Armeetruppen und dieWahrnehmung von Sicherheitsaufgaben durch Private behandelt. Die praktische Erfahrung des Autors kommt in zahlreichen Beispielen zu rechtlichen Begriffen und Erfordernissen zum Ausdruck.